mMijn Omgeving
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Artikel 1: Definitionen
Die folgenden Begriffe werden wie folgt definiert:

  1. Stellplätze: Campingplätze,
  2. Beherbergungsvertrag: der zwischen dem Gast und der Administration Communale de Vianden (als Camperpark Vianden) geschlossene Vertrag und die schriftliche Reservierungsbestätigung.
  3. Gast: der Vetragsteilnehmer
  4. Mitreisende: sonstige Mitreisende des Vertragsteilnehmers
  5. Sonstige Campinggäste: andere Gäste und deren Mitreisende, die zeitgleich auf Camperpark Vianden übernachten und/oder verbleiben
  6. Unternehmer: Administration Communale de Vianden als Vianden Castle Camp
Artikel 2: Vereinbarung
  1. Der Geschäftsinhaber bietet sowohl Kurzaufenthalte für touristische Zwecke als auch Langzeitaufenthalte an, jedoch sind dauerhafte Aufenthalte nicht möglich.
  2. Sobald ein Gast einen Aufenthalt anfragt und der Geschäftsinhaber dies schriftlich bestätigt, kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Die schriftliche Bestätigung wird dem Gast nach seiner Reservierung und vor dem Beginn des Vertragszeitraums zugesandt, und zwar immer per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt sind sowohl die Reservierung als auch der Beherbergungsvertrag bindend. Mündliche Reservierungen haben keine rechtliche Bindung.
  3. Beherbergungsverträge, die über Buchungsplattformen vermittelt werden, gelten ebenso verbindlich wie die schriftliche Bestätigung durch den Geschäftsinhaber.
  4. Der Gast ist dazu verpflichtet, sowohl den Beherbergungsvertrag als auch die entsprechende Platzordnung einzuhalten. Er trägt die Verantwortung dafür, dass alle Mitreisenden ebenfalls die Vereinbarungen und Platzordnungen befolgen.
  5. Falls der Gast den Beherbergungsvertrag und/oder die Platzordnung nicht einhält, ist der Geschäftsinhaber berechtigt, den vollen vereinbarten Betrag zu verlangen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
 
Artikel 3: Dauer der Aufenthaltsvereinbarung
  1. Die Dauer des Aufenthalts ist im Beherbergungsvertrag festgelegt. Nach Ablauf dieses Vertrags endet die Vereinbarung automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
  2. Die Anreise ist ab 12:00 Uhr möglich.
  3. Bei der Ankunft muss der Gast einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Ein Führerschein ist nicht ausreichend. Falls der Gast keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann oder möchte, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Gast nicht aufzunehmen. In diesem Fall ist der Gast dennoch verpflichtet, den Gesamtbetrag zu zahlen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  4. Der Gast und seine Begleitung müssen das Gelände am Tag der Abreise gemäß den geltenden Regeln verlassen.
  5. Am Tag der Abreise muss der Gast vor 11:00 Uhr auschecken.
  6. Falls der Gast nicht vor 11:00 Uhr auscheckt, wird eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung gestellt, ohne dass der Gast die Unterkunft oder den Campingplatz nutzen kann.
Artikel 4: Preise
  1. Der Preis für den Beherbergungsvertrag wird gemäß der aktuellen Preisliste festgelegt.
  2. Die Preise werden einseitig vom Unternehmer festgelegt und können nicht verhandelt werden.
  3. Falls nach Festlegung der Preise Änderungen am Beherbergungsvertrag erforderlich sind, legt der Unternehmer diese Preisänderungen fest.
  4. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.
 
Artikel 5: Zahlung
  1. Der Gast muss gemäß den im Beherbergungsvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen den Betrag in Euro begleichen. Gutscheine oder Voucher werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
  2. Bei der Reservierung ist eine Zahlung in Höhe von 100% des Gesamtbetrags fällig.
  3. Sollte der Unternehmer am Anreisetag nicht über den gesamten fälligen Betrag verfügen, behält er sich das Recht vor, dem Gast den Zutritt zu verweigern.
  4. Der Gast ist dazu verpflichtet, den im Beherbergungsvertrag festgelegten Gesamtbetrag zu leisten.
  5. Sollte der Gesamtbetrag oder ein Teil davon nach dem Aufenthalt des Gastes noch nicht bezahlt sein, wird für jede Mahnung zusätzlich zum offenen Betrag eine Gebühr erhoben.
Artikel 6: Vorzeitige Abreise
  1. Bei vorzeitiger Abreise ist der volle Preis gemäß dem im Beherbergungsvertrag genannten Betrag zu zahlen.
Artikel 7: Nutzung durch Dritte
  1. Es ist nicht erlaubt, dass Dritte das Angebot des Unternehmers nutzen.
Artikel 8: Stornierung

Wenn eine Buchung storniert wird, gelten folgende Regelungen für die Gebühren: 
  1. Falls die Stornierung bis zu 30 Tage vor dem geplanten Anreisetag erfolgt, werden keine zusätlzichen Kosten anfallen.
  2. Bei einer Stornierung zwischen 15 und 1 Tag vor dem Anreise sind 100 % des im Beherbergungsvertrag genannten Gesamtpreises zu zahlen.
  3. Falls die Stornierung am Tag der Anreise erfolgt, ist der volle vereinbarte Preis zu entrichten.
  4. Im Falle einer Stornierung gibt es keine Möglichkeit für den Gast, eine Rückerstattung, Gutscheine oder ähnliches zu erhalten. Der Unternehmer empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Gast muss den vereinbarten Gesamtpreis zahlen, ohne Möglichkeit auf Rückerstattung der Anzahlung oder des Gesamtbetrags.
Artikel 9: Räumung am Abreisetag

Am Tag der Abreise gemäß dem Beherbergungsvertrag muss die Mietunterkunft und/oder der Stellplatz gemäß den Bestimmungen der Platzordnung vollständig leer, sauber und ordentlich hinterlassen werden. Sollten der Gast und etwaige Mitreisende die Unterkunft und/oder den Stellplatz nicht wie in der Platzordnung beschrieben hinterlassen, behält sich der Unternehmer das Recht vor, die Kaution einzubehalten oder zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Unternehmer das Recht vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Einleitung rechtlicher Schritte.
  
Artikel 10: Zustand des Campinggeländes
  1. Der Gast und seine Begleitung müssen sicherstellen, dass das Campinggelände und die Umgebung während ihres Aufenthalts im gleichen Zustand bleiben wie bei Vertragsabschluss.
  2. Folgende Handlungen sind nicht gestattet:
    a. Jegliche Beschädigung, Zerstörung oder Veränderung von Eigentum des Unternehmers.
    b. Aktivitäten wie Graben, Schneiden oder Fällen von Bäumen in den Grünanlagen sind untersagt. 
  3. Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist gesetzlich strikt untersagt. Sollte dennoch festgestellt werden, dass in solchen Gebäuden geraucht wurde, behält sich der Unternehmer das Recht vor, Reinigungskosten dem Gast in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Feststellung von Beschädigungen, Zerstörungen, Veränderungen oder anderen ähnlichen Aktivitäten behält sich der Unternehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten zu erheben oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Einleitung rechtlicher Schritte.
 Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer
  1. Der Unternehmer kann den Aufenthaltsvertrag sofort beenden, wenn:
    a. Der Gast oder Mitreisende die Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Platzordnung oder behördlichen Vorschriften nicht einhalten.
    b. Das Verhalten des Gastes oder seiner Begleitung gegenüber dem Unternehmer oder anderen Gästen den Frieden stört oder gegen die Platzregeln verstößt.
    c. Die Nutzung der Unterkunft nicht dem vorgesehenen Zweck entspricht.
  2. Der Unternehmer informiert den Gast mündlich über die Kündigung. Eine schriftliche Erklärung ist nicht erforderlich.
  3. Nach der Kündigung müssen der Gast und seine Begleitung das Gelände innerhalb von 2 Stunden verlassen.
 Artikel 12: Haftung
  1. Der Unternehmer trägt keine Verantwortung für Unfälle, Diebstähle oder Schäden, die auf dem Gelände auftreten.
  2. Ebenso ist der Unternehmer nicht verantwortlich für Schäden durch Witterungseinflüsse oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
  3. Für Störungen der Einrichtungen vor Ort ist der Unternehmer nicht haftbar.
  4. Der Gast und seine Begleitung sind für Schäden verantwortlich, die durch ihr eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.
  5. Bei Beschwerden anderer Campinggäste bezüglich Lärmbelästigung oder ähnlicher Probleme behält sich der Unternehmer das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Artikel 13: Gesetze und Vorschriften

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers sicherzustellen, dass der Campingplatz stets den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Regierung festgelegt werden. Der Gast und seine Mitreisenden sind dazu verpflichtet, alle vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten.
 
Artikel 14: Einhaltung der Garantie
  1. Nach Erhalt des Beherbergungsvertrags sind der Gast und seine Begleitung verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Platzordnung und behördliche Vorschriften zu beachten.
  2. Diese Regeln gelten sowohl für Einzelreisende als auch für Gruppenreisen.

 Es gilt luxemburgisches Recht. Druck-, Darstellungs- und Übertragungsfehler bleiben vorbehalten.